München, 5.12.2017. Ein oktogonal geschnittener Saal im Münchner Strafjustizzentrum: es ist der 394. Hauptverhandlungstag des NSU-Prozesses. An jedem ersten und siebten Verhandlungstag im Kalendermonat dürfen vor Verhandlungsbeginn Aufnahmen gemacht werden. Eine kleine Gruppe Fotografen und ein Kamerateam des ZDF befinden sich bereits im Saal, als die Angeklagten hineingeführt werden und vor dem Verhandlungsbeginn circa fünf Minuten lang Bilder gemacht werden dürfen. Obwohl heute Anwält_innen der Nebenklage ihre Plädoyers verlesen – nicht gerade unwichtig für einen Prozess -, sind die Fotografen auf Beate Zschäpe fixiert, die sich nach dem Betreten des Saals ihrem Vertrauensverteidiger Matthias Grasel zuwendet, sodass von der plexiverglasten Zuschauer_innenempore nur ihr dichter Haarschopf zu sehen bleibt.
Die Fotografen und das Fernsehteam werden hinausgeleitet. Daraufhin betreten der unter Zeugenschutz stehende Angeklagte Carsten S. und sein Personenschützer den Saal. Kurz danach betritt auch der Senat den Saal und erteilt das Wort an Rechtsanwältin Antonia von der Behrens, die die Angehörigen von Mehmet Kubasik vertritt und ihr bereits am vergangenen Verhandlungstag begonnenes Plädoyer fortsetzt. In einem langatmigen Plädoyer, das die Rechtsanwältin stundenlang mit anhaltendem Gleichmut vorträgt, beschreibt sie akribisch die Versäumnisse des Prozesses, die verschiedene Akteure zu verantworten hätten.
So moniert sie gleich zu Anfang das Festhalten des Gerichts an der Vorstellung, der NSU sei ein abgeschottetes, allein handelndes Trio gewesen, und dass diese Haltung das Nachweisen darüber hinausgehender rassistischer Strukturen erschwert habe. Sie trägt seitenlang Beispiele vor, anhand derer sie ausführt, warum der Prozess aus der Sicht der Nebenklage nicht die nötige Aufklärung erbracht habe.
Für einen, der den Prozess und die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse dazu nicht en detail verfolgt hat, ist es schwierig dem Plädoyer mit seiner Detaildichte inhaltlich zu folgen. Zunächst führt Rechtsanwältin von der Behrens das Versagen der Ermittlungsbehörden, allen voran das aktive Vertuschen seitens führender Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz auf, und nimmt dabei unter anderem Bezug auf das irreguläre Aktenschreddern in dieser Behörde unmittelbar nach dem öffentlich Werden des NSU.
Ein weiteres Kapitel ihres Plädoyers widmet sie dem Generalbundesanwalt (GBA), den sie scharf angeht und dem sie vorwirft die Aufklärung aktiv behindert zu haben. Sie zitiert die Vertreter des GBA, die mit der Begründung, „reine Kennverhältnisse“ in der Neonazi-Szene reichten nicht für ein Verdachtsmoment aus, den Vertreter_innen der Nebenklage mit Verweis auf Persönlichkeitsrechte weitestgehend Akteneinsicht zu von dieser Behörde vernommenen relevanten V-Personen verweigert hat. Hingegen seien intimste Informationen über die jahrelang fälschlich verdächtigten Angehörigen der Sinti und Roma im Fall der ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter, aus Altakten publik geworden und auch ihren Weg in rechte Blogs gefunden.
So bescheinigt Rechtsanwältin von der Behrens der Behörde „zweierlei Maß“ was der Umgang mit Persönlichkeitsrechten angeht, und hält ihr vor, bei V-Personen diese höher gewertet zu haben, als das Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit. So bliebe das Ausmaß rechtsterroristischer Strukturen und deren Verstrickungen mit Sicherheitsbehörden weitestgehend verborgen, und die Anklage beschränke sich auf den NSU als Trio mit einer Handvoll Helfer_innen. Weiterhin erinnert von der Behrens an den 95. Verhandlungstag, an dem der Vertreter des GBA mit der Bemerkung „Wir sind nicht das Jüngste Gericht.“ die intensivere Befragung eines Zeugen aus der rechten Szene durch die Nebenklage torpediert habe.
Es geht nicht um eine Anklage gegen den Staatˮ – Wolfgang Heer
An dieser Stelle wendet sich Wolfgang Heer, Altverteidiger von Beate Zschäpe, der fast genau im Zentrum des Oktagons sitzt, jovial spitzbübisch an den Vorsitzenden Manfred Götzl: es könne nicht sein, dass dieser solch ausschweifende Formulierungen zuließe. Er fügt hinzu „Es geht nicht um eine Anklage gegen den Staat“, und mahnt der Inhalt des Plädoyers müsse zuvor Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sein.
Das Gericht lässt die Vertreter der Bundesanwaltschaft sich zum Einwand Heers äußern. Diese werten die Ausführungen von der Behrens als Appell an die Aufklärungspflicht des Gerichts, und somit „noch im Rahmen des Zulässigen“. Als der Vorsitzende von der Behrens fortfahren lässt, spricht Heer nochmal ins Mikrofon, nennt die Entscheidung Götzls einen Rechtsfehler, und verlangt eine Entscheidung des gesamten Senatskörpers. Die Sitzung wird unterbrochen, die Mittagspause beginnt.
Nach der Pause widerspricht Götzl im Namen des Senats der Auffassung Heers, und lässt von der Behrens fortfahren, die noch kurz weitere Versäumnisse des GBA ausführt, um ihre Kritik im nächsten Kapitel auf das Gericht auszuweiten: Auch hier kritisiert sie die verengte Auffassung und viel zu frühe gerichtliche Festlegung auf den NSU als geschlossenes Trio, sodass im Ergebnis nur einzelne Täter_innen sich zu verantworten hätten, nicht jedoch die Verantwortlichen der Strukturen, die sie über Jahre hinweg gewähren ließen. Wenige Ausnahmen im gerichtlichen Handeln in Kontrast zum GBA hebt sie aber hervor.
Es folgen nach kurzen Pausen die Plädoyers der Keupstraßenanwälte Björn Elberling und Alexander Hoffmann. Letzterer setzt sich in seinem Plädoyer mit fast chirurgischer Präzision mit rechtsextremen Schriften auseinander. Er zeichnet die theoretische Fundierung des Anschlags nach, der Menschen gegolten habe, denen die Täter_innen „das Lebensrecht in Deutschland abgesprochen“ haben und verdeutlicht rassenideologische Argumentationen sezierend, dass die Täter_innen den migrantisch frequentierten Ort in Köln ausgewählt hätten, um ihrem Ziel, die „Vertreibung von nicht Blutsdeutschen“ näher zu kommen.
An dieser Stelle gibt es eine kurze Unterbrechung, und ein anwesender Journalist, der schon länger über den Prozess berichtet, tippt darauf, dass sich gleich Ralf Wohlleben über seine Anwälte melden könnte, er sei erschöpft und könne dem Plädoyer nicht mehr folgen. Es geschieht genau wie von dem Journalisten vorhergesehen. Das Plädoyer Hoffmanns soll am übernächsten Verhandlungstag fortgeführt werden.
Der Tag hat gezeigt, dass die Protagonist_innen des Geschehens um den NSU in diesen Tagen die Vertreter_innen der Nebenklage sind. Und nicht zuletzt ist es, neben den NSU-Untersuchungsausschüssen, die Leistung eben dieses Prozesses, und darin der Beweisanträge und Ausführungen der Nebenklage, dass einer breiten Öffentlichkeit bewusst gemacht worden ist, in welch strukturellem Ausmaß staatliche Institutionen und Amtspersonen versagten, als über Jahre hinweg Menschen in Deutschland aus rassistischen Motiven ermordet wurden – teils mit Billigung von Sicherheitsbehörden.
Doch welche Bilder bleiben? In den Wochentagen danach, illustrieren Bilder von Beate Zschäpe oder Ralf Wohlleben die Berichte der Journalist_innen zum Prozess. So spannend, ja geschichtsträchtig diese Verhandlung ist, und so wichtig die zivilgesellschaftliche Dimension, die die Nebenklage dem Verfahren hinzufügt, so banal bleibt derweil die visuelle Darstellung des Prozesses. Es ist geradezu bizarr, dass Bilder von Beate Zschäpe die Berichterstattung über diese Phase des Prozesses dominieren, während ihre einzige Handlung an dem gesamten beschriebenen Prozesstag das Öffnen eines Tetrapaks Wasser war.
Es gilt das Verdienst der Nebenklage auch visuell zu würdigen. Es gilt das kollektive Gedächtnis zu einem der wichtigsten Prozesse der bundesrepublikanischen Geschichte auch visuell zu formen. Es gilt das strukturelle Ausmaß des Nationalsozialistischen Untergrundes einer breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen, und auch bildgeschichtlich festzuhalten. Dass mensch sich fünf Jahre später nicht nur an die süffisante Gesischtsmaske Zschäpes und dem regunglosen Ausdruck Wohllebens erinnert, ist sowohl fotografische, als auch bildredaktionelle Aufgabe. Wenn das jetzt nicht geschieht, verfestigt sich der NSU auch visuell als ein krimineller Exzess von dämonisierten Einzeltäter_innen im kollektiven Gedächtnis.